Förderung zur Anschaffung von Defibrillatoren in Bayern
Sie möchten einen Defibrillator für Ihren Verein oder Ihre Firma in Bayern, verfügen jedoch nicht über die notwendigen Mittel? Beantragen Sie Ihren Defi-Zuschuss!
Im Zeitraum von 03.02.2021 bis 31.12.2026 fördert der Freistaat Bayern die Anschaffung von Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) zur Laienreanimation.
In der sogenannte AED-Förderrichtlinie wird genau erklärt welche Organisationen die Förderung beantragen können und welche Defibrillatoren förderberechtigt sind. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) wurde die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur „Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren zur Laienreanimation“ bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
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Zuwendungsempfänger:
- Zuwendungsberechtigt sind Personen, Verbände, Unternehmen, etc mit Sitz in einer der bayerischen Gesundheitsregionenplus. Eine Übersicht dieser Regionen finden Sie auf https://www.gesundheitsregionenplus.bayern.de/
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Voraussetzungen:
- Der Defibrillator muss gewisse Spezifikationen erfüllen (siehe Punkt 4.)
- Der Defibrillator ist für einen durchgängig öffentlich zugängigen Aufstellungsort. Der Bedarf muss durch die lokale Gesundheitsregionplus bestätigt werden.
- Der Defibrillator wird für mindestens 3 Jahre am Aufstellungsort betriebsbereit gehalten.
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Förderung:
- Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung
- Gefördert wird die Anschaffung des AED einschließlich der Kosten für die Geräteeinweisung (ausgeschlossen: Inbetriebnahme, Zubehör, etc.)
- Bis zu 90% der Ausgaben werden gefördert. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind maximal 1800 € pro Defibrillator. Für eine KVB bis zu max. € 6100€ für das Gesamtgebiet.
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Spezifikationen, welche der Defibrillator erfüllen MUSS:
- Halbautomat; geeignet für die Anwendung von Laien
- Benutzerführung mit Metronom und Artefakt- und Diskonnektions-Erkennung
- Stromversorgung durch wechselbare Batterie
- Tragbar
- Stoß- und spritzwassergeschützt (min. IPx4)
- Zubehörtasche am Gerät (Einmal-Handschuhe, Beatmungshilfe)
- Automatischer Selbsttest und Zustandsanzeige inkl. Batterie
- Gerät, Oberfläche, Beschriftung, Kabel desinfizierbar mit RKI-gelisteten Präparaten
- Geeignete Vorhaltebox zur Stand-, Wand- oder Außenmontage
Weitere Informationen, sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie auf https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-87/
Die folgenden Defibrillatoren werden durch den Freistaat Bayern gefördert. Bitte achten Sie auch auf den passenden Wandschrank.